Der wohl bekannteste Krankheitserreger bei unsern Koi ist wohl das Koi-Herpesvirus – KHV. Mit KHV können sich aber nicht nur unsere Koi, sondern auch Nutz – bzw. Zuchtkarpfen anstecken. Ist das Virus ausgebrochen, ist das meist das Todesurteil für den Besatz. Die meisten Teichbesitzer gehen davon aus, dass eine Infektion von einem „neuen“ zugekauftem Koi sein muss. Das muss aber nicht sein. Das KHV kann auch von andern Fischen wie etwa Goldfischen, Schleien, Welse usw. übertragen werden. Aber auch wenn man komplett auf neue Fische verzichtet, besteht immer noch eine weitere Gefahr. Denn auch Vögel wie z.B. ein Reiher können das Virus von einem Teich zum nächsten transportieren.
Wie erkenne ich einen KHV Befall?
Das Problem ist, dass die äußern Symptome stark variieren. Das geht von Futterverweigerung über einklemmen der Flossen bis „ziellosem“ herumschwimmen um nur einige Dinge zu nennen. Äußerliche Anzeichen können eingefallene Augen, starke Schleimhautproduktion oder das schnappen nach Luft aufgrund der Zerstörung der Kiemen.
Was passiert bei einem KHV Befall?
Was vielen Teichbesitzern nicht wissen ist, dass es sich bei KHV um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, deren Bekämpfung in staatlicher Hand liegt. In Deutschland kommt es im Schnitt zu 65-75 KHV-Fälle pro Jahr.
Meistens treten KHV Fälle bei Händlern auf, da diese ja nach dem Import der Koi einen KHV Test durchführen lassen müssen. An privaten Teichen wird eher selten ein KHV Test durchgeführt. Sollte dennoch ein positiver KHV-Befund bei Ihnen Auftreten, erklären wird kurz den weiteren Ablauf.
Nachdem eine KHV Infektion festgestellt und gemeldet wurde, meldet sich das Veterinäramt. Der Teichbesitzer wird dann darüber informieret, dass der Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche vorliegt. Daraufhin erfolgt eine Begutachtung des Teiches sowie des Grundstücks. Sollte der Teich keinen Anschluss an ein umliegendes natürliches Gewässer haben, ist das erst einmal positiv, da dadurch keine unmittelbare Gefahr besteht, einen anderen Karpfenteich zu infizieren. Danach muss eine gründliche Reinigung und Desinfektion des Teiches nach Vorgaben des Veterinäramtes erfolgen. Im Anschluss kann das Veterinäramt den Teich wieder frei geben und es können neue Fische in den Teich eingesetzt werden.