Batteriegesetz
Hinweise zum Batteriegesetz (BattDG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus sowie Geräten, die Batterien enthalten, sind wir als Händler gemäß dem Batteriegesetz (BattDG) verpflichtet, unsere Kunden über wichtige gesetzliche Regelungen zur Rückgabe, Entsorgung und Kennzeichnung von Batterien zu informieren.
1. Rückgabe und Entsorgung von Altbatterien
Batterien und Akkus dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien an geeigneten Sammelstellen, z. B. im Handel oder bei kommunalen Wertstoffhöfen, abzugeben. Sie können Altbatterien auch unentgeltlich an uns zurücksenden. Unsere Rücksendeadresse finden Sie im Impressum.
Die Rückgabe ist freiwillig, hilft aber, wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und die Umwelt vor Schadstoffen zu schützen. Viele Batterien enthalten Metalle wie Blei, Cadmium oder Quecksilber, die bei unsachgemäßer Entsorgung Boden und Grundwasser belasten können.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Auf Batterien befindet sich das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne. Dieses Symbol bedeutet, dass Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Unterhalb dieses Symbols können sich chemische Bezeichnungen befinden, die auf enthaltene Schadstoffe hinweisen:
- Pb = Batterie enthält Blei
- Cd = Batterie enthält Cadmium
- Hg = Batterie enthält Quecksilber
Diese Stoffe können die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährden, wenn Batterien nicht fachgerecht entsorgt werden. Bitte helfen Sie mit, die Umwelt zu schützen, und geben Sie Altbatterien an den vorgesehenen Sammelstellen ab.
3. Getrennte Ausweisung der Herstellerkosten
Gemäß der neuen EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) und dem deutschen Batteriegesetz (BattDG) müssen die vom Hersteller getragenen Kosten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung künftig getrennt ausgewiesen werden. Diese sogenannten „Visible Fees“ dienen der Transparenz und sollen Verbraucher darauf aufmerksam machen, dass ein Teil des Kaufpreises für Sammlung, Recycling und Entsorgung von Altbatterien verwendet wird.
4. Sicherheitshinweise für den Umgang mit Batterien
Batterien sollten stets außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Beschädigte oder ausgelaufene Batterien dürfen nicht mehr verwendet werden. Vermeiden Sie direkten Kontakt mit austretenden Chemikalien – tragen Sie bei Bedarf Handschuhe und reinigen Sie betroffene Oberflächen gründlich. Batterien sollten niemals geöffnet, erhitzt oder ins Feuer geworfen werden, da Explosionsgefahr besteht.
5. Hinweise zu Lithiumbatterien
Bei Geräten mit Lithiumbatterien (z. B. Solarpumpen, Messgeräte oder Steuerungen) ist besondere Vorsicht geboten. Diese Batterien dürfen nicht mechanisch beschädigt oder hohen Temperaturen ausgesetzt werden. Entsorgen Sie Lithiumbatterien stets getrennt von anderen Batterien, um Kurzschlüsse und Brandgefahr zu vermeiden.
6. Umwelt- und Ressourcenschutz
Die fachgerechte Entsorgung und Rückgabe von Batterien ist ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz. Durch Recycling werden wertvolle Metalle wie Zink, Eisen oder Nickel zurückgewonnen und können in neuen Produkten wiederverwendet werden. So reduzieren Sie Ihren ökologischen Fußabdruck und unterstützen nachhaltige Wirtschaftskreisläufe.
Vielen Dank, dass Sie durch die richtige Entsorgung Ihrer Altbatterien aktiv zum Umweltschutz beitragen.
Stand: 08. Oktober 2025